AUFBAUSEMINAREBlase Seminare

Aufbauseminar für Fahranfänger

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, muss zwangsläufig jeder besuchen, der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe ist und entweder eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften begangen hat (eine schwerwiegende Handlung ist z.B. das Nichtbeachten einer roten Ampel oder Geschwindigkeitsverstösse).

Das Seminar soll grundsätzlich dazu dienen, eine risikobewußtere Einstellung zum Straßenverkehr bei den Teilnehmern zu entwickeln. Ein solches ASF-Seminar wird grundsätzlich von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet und muss innerhalb einer bestimmten Frist absolviert werden, ansonsten wird der Führerschein eingezogen. Das Aufbauseminar wird von einer dazu lizensierten Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 min Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 min dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet.

Fahreignungsseminar (FES)

Ab Mai 2014 wird mit der Reform des Flensburger Punktesystems das bisherige Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer (ASP) durch das neue Fahreignungsseminar abgelöst. Dabei gilt folgendes zu beachten:

  • Bei einem Stand von 1-5 Punkten kann einmal innerhalb von 5 Jahren durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden.
  • Bei einem Stand von 6-7 Punkten kann durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars kein Punkt abgebaut werden.
  • Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.
  • Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, dem verkehrspädagogischen (2Module a 90 min) und dem verkehrspsychologischen Teil (2 Sitzungen a 75 min).

Sie werden durch besonders geschulte Fahrlehrer bzw. Verkehrspsychologen abgehalten. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Gefahrenbewusstsein zu stärken und auf ein weniger riskantes Fahrverhalten hinzuarbeiten. Der verkehrspädagogische Teil kann in Gruppen bis zu 6 Personen oder als Einzelmaßnahme erfolgen. Der verkehrspsychologische Teil erfolgt in Einzelgesprächen.