FÜHRERSCHEIN MIT 17

Aktueller Stand

Unter bestimmten Bedingungen – grundsätzlich innerhalb Deutschlands und nur in Begleitung – dürfen Jugendliche bereits ab 17 Jahren im öffentlichen Straßenverkahr mit dem Auto fahren.
Ziel des begleiteten Fahrens ab 17 ist es, die Verkehrssicherheit jungerFahranfänger zu erhöhen, durch mäßigenden Einfluss einer Begleitung – diese stammt nicht aus derselben Altersgruppe, durch zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger – die Phase des Lernens wird verlängert und junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren.

Antragstellung

Der Schüler kann im Rahmen des begleiteten Fahrens keine Doppelklasse (z.B. Klasse B und A) erwerben, nur Klasse B oder BE. Klasse A müsste er später (mit 17 1/2 Jahren) erwerben. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson(en) bereits angegeben werden.

 Ausbildung

Der Schüler darf im Alter von 16 1/2 Jahren die Ausbildung Klasse B / BE beginnen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.

Anforderungen an die Begleitperson

  • Mindestalter 30 Jahre
  • 5 Jahre im ununterbrochenen Besitz der Klasse B
  • maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister
  • bei der Begleitung weniger als 0,5 ‰

Wird ohne Begleitperson gefahren, widerruft die Behörde die Fahrerlaubnis.
Rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag muss dann der Kartenführerschein beantragt werden.
Die Prüfbescheinigung verliert 3 Monate nach dem 18. Geburtstag ihre Gültigkeit und gilt nur innerhalb Deutschlands.
Fragen zum Beginn der Probezeit sind noch nicht geklärt.

Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.