AUSBILDUNGSFAHRZEUGE / AUSBILDUNGSKLASSENBlase Ausbildungsfahrzeuge

Wir bilden Sie in den Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, B 96 und BE aus.
Für weitere Informationen zu unseren Fahrzeugen, klickenSie bitte mit der Maus auf die Grafiken. 


AM  

–  Mindestalter 15 Jahre

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)

  • Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h und elektrischer Antrieb oder
  • Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder
  • Elektromotor mit max. Nenndauerleistung bis zu 4

Fahrräder mit Hilfsmotor

  • Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h und elektrischer Antrieb oder
  • Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von max. 50 cm³

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leicht-Kfz (max. 350 kg Leermasse, bei Elektro-Fahrzeugen ohne Batterie)

  • Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h und
–    Bei Fremdzündungsmotoren (Otto-, Zweitaktmotor) max. 50 cm³ Hubraum
–    Bei anderen Verbrennungsmotoren (Diesel) max. Nutzleistung 4 kW
–    Bei Elektromotoren max. Nenndauerleistung 4 kW

Einschluss keine


A1 

– Mindestalter 16 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm³, max. 11 kW, Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg Dreirädrige Krafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern,

  • über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW

Einschluss Klasse AM


A2 

– Mindestalter 18 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • max 35 kW
  • Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Einschluss Klasse AM und A1


– Mindestalter bei Direkteinstieg  24 Jahre
– Mindestalter bei Vorbesitz von A2  20 Jahre
– Mindestalter bei dreirädrigen Kfz 21 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • über 50 cm³ oder über 45 km/h Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit sym. Angeordneten Rädern

  • über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • über 45 km/h bbH und über 15 kW

Einschluss Klasse AM, A1 und A2


– Mindestalter 18 Jahre oder ab 17 Jahre mit anerkanntem Begleiter
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen A, A2 und A1)

  • bis 3.500 kg zG
  • zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut
    –    auch mit Anhänger bis 750 kg zG oder
    –    Anhänger über 750 kg zG, sofern zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 3.500 kg

Einschluss Klasse AM und L


B96 

Mindestalter 18 Jahre oder ab 17 Jahre mit anerkanntem Begleiter
– Vorbesitz Klasse B und Fahrerschulung (ohne Prüfung)

Zugfahrzeug der Klasse B und ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg

  • zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bis 4.250 kg

Einschluss: keine


BE 

– Mindestalter 18 Jahre oder ab 17 Jahre mit anerkanntem Begleiter
– Vorbesitz Klasse B

Zugfahrzeug der Klasse B und ein Anhänger oder ein Sattelanhänger

  • Zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg

Einschluss keine