AUSBILDUNGSFAHRZEUGE / AUSBILDUNGSKLASSEN
Wir bilden Sie in den Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, B 96 und BE aus.
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AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
- Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h und elektrischer Antrieb oder
- Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder
- Elektromotor mit max. Nenndauerleistung bis zu 4
Fahrräder mit Hilfsmotor
- Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h und elektrischer Antrieb oder
- Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von max. 50 cm³
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leicht-Kfz (max. 350 kg Leermasse, bei Elektro-Fahrzeugen ohne Batterie)
- Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h und
– Bei anderen Verbrennungsmotoren (Diesel) max. Nutzleistung 4 kW
– Bei Elektromotoren max. Nenndauerleistung 4 kW
Einschluss keine
A1
– Mindestalter 16 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm³, max. 11 kW, Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg Dreirädrige Krafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern,
- über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW
Einschluss Klasse AM
A2
– Mindestalter 18 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- max 35 kW
- Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Einschluss Klasse AM und A1
A
– Mindestalter bei Direkteinstieg 24 Jahre
– Mindestalter bei Vorbesitz von A2 20 Jahre
– Mindestalter bei dreirädrigen Kfz 21 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- über 50 cm³ oder über 45 km/h Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit sym. Angeordneten Rädern
- über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- über 45 km/h bbH und über 15 kW
Einschluss Klasse AM, A1 und A2
B
– Mindestalter 18 Jahre oder ab 17 Jahre mit anerkanntem Begleiter
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen A, A2 und A1)
- bis 3.500 kg zG
- zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut
– auch mit Anhänger bis 750 kg zG oder
– Anhänger über 750 kg zG, sofern zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 3.500 kg
Einschluss Klasse AM und L
B96
Mindestalter 18 Jahre oder ab 17 Jahre mit anerkanntem Begleiter
– Vorbesitz Klasse B und Fahrerschulung (ohne Prüfung)
Zugfahrzeug der Klasse B und ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
- zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bis 4.250 kg
Einschluss: keine
BE
– Mindestalter 18 Jahre oder ab 17 Jahre mit anerkanntem Begleiter
– Vorbesitz Klasse B
Zugfahrzeug der Klasse B und ein Anhänger oder ein Sattelanhänger
- Zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg
Einschluss keine